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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

(1) Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma BMATEC UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend Verkäufer genannt - gelten für Lieferungen und Leistungen einschließlich aller Neben- und Ersatzleistung. Sie gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmen im Sinne des § 310 I BGB.

(2) Abweichende Einkaufsbedingungen unserer Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für mündliche Nebenabreden und Zusicherungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich.

(3) Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich. Ein Vertrag kommt im Zweifel erst durch unser schriftliche Bestätigung und nach deren Maßgabe zustande, jedenfalls aber mit der Entgegennahme unserer Leistung. Vertreter und Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Bestellungen berechtigt.

(4) Unsere Angebote gelten vorbehaltlich Fehler und Irrtümer.

(5) Die angegebenen Preise sind insofern unverbindlich, als dass sich kurzfristige und unvorhersehbare Kostensteigerungen unmittelbar auf die Preise auswirken können. Der Verkäufer behält sich in diesem Fall vor, bereits abgegebene schriftliche Angebote entsprechend auf die geänderte preisliche Situation anzupassen.

(6) Auf Garantieversprechen kann sich der Käufer nicht berufen, wenn er den Vertragsgegenstand nicht vollständig bewirkt hat.

 

II. Vertragsschluss

(1) Bezeichnungen, Artikelnummern und Eigenschaften der auf unserer Internetpräsenz angebotenen Handelsgegenstände sind über das Online-Formular oder per Fax zu erfragen.

(2) Für Preisanfragen per E-mail bedarf es folgender, vom Kunden zu erteilender Auskunft.

Firmenbezeichnung des Käufers

Ansprechpartner

Rechnungsanschrift (falls abweichend, ist der Lieferort anzugeben)

Telefon- und Fax-Nummer

E-mail-Adresse

Artikel

Artikelnummer und gewünschte Eigenschaften

Menge.

Andernfalls behält sich der Verkäufer die Preisauskunft vor.

(3) Aufträge für nicht vorrätige Waren, die einer Bestellung bedürfen, können vom Käufer innerhalb von 48 Stunden nach Zahlungseingang storniert werden. Vorrätige Handelsgegenstände können vor Erteilung des Frachtauftrages storniert werden.

(4) Der Verkäufer behält sich vor, durch die nicht rechtzeitig erfolgte Stornierung entstandenen Kosten vom Käufer einzufordern.

(5) BMATEC UG behält sich vor, nach Vertragsschluss sowie vor oder nach Erhalt des Rechnungsbetrages vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn zu erkennen ist, dass der Käufer den Kaufgegenstand unsachgemäß oder nicht bestimmungsgemäß zu betreiben beabsichtigt.

(6) Die auf einer Internetpräsenz, in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem Angebot gemachten Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-. Gewichts-, Leistungs- und Verbraucherdaten, Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eigenschaften des Kaufgegenstandes gelten nur dann als zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Geringe Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die den technischen Fortschritt dienen. Kann ein Besteller aus Katalogangaben und/oder Abbildungen keine ausreichende Klarheit gewinnen, so ist er gehalten, uns auf etwaige Zweifel und Unsicherheiten hinzuweisen. Andernfalls bleibt die Wahl des zu liefernden Artikels uns selbst überlassen, so lange eine der ursprünglich gewünschten Ware entsprechende Funktion gewährleistet ist.

(7) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Angebote der BMATEC UG (haftungsbeschränkt) sind grundsätzlich freibleibend. Der Zwischenverkauf bleibt bis Angebotsannahme vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

 

III. Rücktrittsrecht des Käufers

(1) Der Käufer kann innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt des Vertragsgegenstandes durch Rücksendung vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vertragsgegenstand keine Schäden aufweist und die Verpackung ungeöffnet ist. Die Rücksendung der Ware einschließlich aller Kosten obliegt dem Käufer.

(2) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Vertragsgegenstand Schäden aufweist. Die Beweislast trägt der Käufer.

(3) Jegliche durch den Rücktritt entstehende Kosten gehen zulasten des Käufers. Die BMATEC UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, alle Kosten der geleisteten Zahlung entgegenzurechnen. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 15 Werktagen.

 

IV. Preise und Zahlungen

(1) Der Rechnungsbetrag ist im Voraus zu bewirken

(2) Die ausgewiesenen Preise je Artikel sind Netto-Beträge und verstehen sich ab Lager. Verpackungskosten, Versandkosten sowie Umsatzsteuer, gegebenenfalls Montagekosten werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Frachtfreie Lieferung erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung, die ausdrücklich schriftlich zu erfolgen hat.

(3) Erfolgt die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsschluss, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, falls zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstiger auf die angebotenen Waren zurückzuführender Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten) steigen. Andernfalls gilt der in der Auftragsbestätigung angeführte Preis.

(4) Ladehölzer, Spanngurte, Paletten, Transportanker und sonstige Verladematerialien werden berechnet. Sie werden dem Kunden wieder gutgeschrieben, soweit er sie innerhalb von 4 Wochen unbeschädigt und frachtfrei an uns zurück gibt. Bei Lieferung mit der Spedition ist eine Austauschpalette bereitzuhalten. Sollte der Käufer keine Palette zum Tausch haben, berechnen wir eine Gebühr von 25,00 Euro.

(5) Die BMATEC UG behält sich einen Rücktritt oder preisliche Anpassung von Sonderangeboten vor, sofern:

- sich daraus im Einzelfall unverhältnismäßig hohe Arbeitsaufwendungen oder Transportaufwendungen ergeben,

- sich die Rohstoffpreise erhöhen,

- sich die auf dem Markt gehandelten Waren übermäßig verteuern

- sich die Nebenkosten verteuern.

(6) Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Des weiteren sind wir im Falle eines Zahlungsverzuges berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.

(7) Wird eine vereinbarte Anzahlung nicht innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Frist geleistet, kann der Verkäufer vom Auftrag zurücktreten. Der Verkäufer kann dem Käufer eine Pauschale für Bearbeitungsgebühr und Schadensersatz in Höhe von 20% des Netto-Auftragswertes in Rechnung stellen. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich diese Vereinbarung an.

(8) Zurückbehaltungsrechte des Käufers, gleich ob sie auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen oder auf demselben, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, oder rechtskräftig festgestellt worden. Der Käufer ist ebenfalls nicht berechtigt, mit einer Gegenforderung aufzurechnen, sofern diese Forderungen bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.

 

V. Lieferzeit

(1) Der Liefertermin wird vom Verkäufer bestimmt und dem Käufer mitgeteilt. Die Übergabe des Vertragsgegenstandes an einen Spediteur erfolgt bei vorrätigen Handelswaren innerhalb von 3-7 Werktagen, im Falle nicht vorrätiger Handelswaren abhängig von Menge und Artikel je Bestellung innerhalb von 3-16 Wochen.

(2) Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten, übernehmen hierfür jedoch keine Gewähr. Unsere Lieferzeiten sind insoweit grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich. Hiervon abweichende Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Können wir nicht pünktlich liefern, informieren wir den Käufer unverzüglich. Schadensersatzansprüche kann der Käufer aus der verzögerten oder unterbliebenen Lieferung nicht herleiten, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Käufers voraus. Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen mit der Lieferung in Rückstand und hat uns der Käufer erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt, kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen, es sei denn, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.

(3) Ansprüche gegen uns wegen offensichtlicher Schäden bei der Anlieferung (auch Transportschäden) stehen dem Käufer nur dann zu, wenn die Schäden auf dem Empfangsschein unter genauer Art und Positionsangaben, Stückzahl und Abmessungen aufgeführt sind.

(4) Soweit keine bestimmte Versandart vereinbart ist, bestimmen wir die Art der Versendung. Insbesondere auch die Art des Lieferfahrzeuges. Zur Teillieferung sind wir berechtigt.

(5) Übernimmt der Käufer die Abholung des Vertragsgegenstands, hat er den Verkäufer 4 Werktage im Voraus über den geplanten Abholtermin in Kenntnis zu setzen. Der Käufer trägt die Verantwortung für die Auswahl des Transportmittels sowie die beförderungssichere Befestigung der Ladung. Bei Beauftragung eines Frachtführers oder Spediteurs ist es Sache des Käufers, den Frachtführer oder Spediteur entsprechend zu verpflichten.

(6) Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (wie z.B. Energiemangel, Verzögerungen in der Anlieferung unwesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, höhere Gewalt usw.) verlängern die Lieferzeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Treten wir zurück, erstatten wir dem Käufer unverzüglich sämtliche bereits erbrachten Zahlungen.

 

Vl. Versand, Gefahrenübergang und Abnahme

(1) Wenn nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Ablieferungslager ohne Gewähr für die billigste Versandart. Ist Lieferung durch BMATEC UG (haftungsbeschränkt) vereinbart, erfolgt diese frei Bordsteinkante, bei Lieferung auf Inseln frei Hafen/Festland. Auskünfte des Verkäufers über die Lieferzeit sind ungefähre Angaben. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

(2) Transportversicherungen sind vom Käufer abzuschließen.

(3) Der Versand erfolgt nach unserem besten Wissen unter Ausschluss jeder eigenen Haftung. Insbesondere Veränderungen und Verschlechterungen der Ware während des Transports oder aufgrund unsachgemäßer Einlagerung haben wir nicht zu vertreten.

(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk oder das Auslieferungslager verlassen hat, und zwar auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie etwa frachtfreie Versendung, Anfuhr oder ähnliches übernehmen. Haben wir dem Käufer angezeigt, das die Ware versand- oder abholbereit ist, geht die Gefahr auf den Käufer über, wenn er die Ware nicht abruft und wir ihm hierzu erfolglos eine angemessene Frist gesetzt haben.

 

VIl. Pflichtverletzungen wegen Mängeln

(1) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns nach erfolgter Untersuchung ohne schuldhaftes zögern anzuzeigen. Geschieht das nicht, gilt die Ware als genehmigt.

(2) Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit der Ware.

(3) Unsere Haftung wegen Mängel beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

(4) Wir leisten insofern Gewähr dafür, dass der Liefergegenstand zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Bearbeitungsfehlern ist, die seine Tauglichkeit zum gewöhnlichen Gebrauch beeinträchtigen. Die Gewährleistung erfolgt ausschließlich in der Weise, dass wir nach unserer Wahl den fehlerhaften Liefergegenstand ausbessern oder neu liefern werden. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung wird in gleicher Weise gewährleistet, wie für den Liefergegenstand.

(5) Verschleißerscheinungen und die Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Käufers sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

(6) Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter vorgenommene Änderungen und Instandsetzungen wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen.

(7) Weitergehende Ansprüche des Käufers als die vorstehend genannten, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind und nicht für sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Personenschäden; für sonstige Schäden gilt sie nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Schließlich gilt sie nicht, soweit ein Schaden durch das Fehlen einer Beschaffenheit entsteht, die wir garantiert haben. Der Ausschluss einer weitergehenden Haftung auf Schadenersatz gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.

 

VIIl. Sonderbedingungen für Reparaturaufträge

(1) Reparaturen führen wir nur nach Maßgabe nachstehender Sonderbedingungen aus.

(2) Kostenvoranschläge erstellen wir nur auf Anfrage. Der Kunde trägt in jedem Fall sämtlich Kosten des An- und Abtransportes. Wir sind berechtigt, reparierte Ware in neuer Verpackung, für die wir unsere Selbstkostenpreise verrechnen, zurück zu liefern.

(3) Reparaturrechungen sind sofort rein netto zahlbar. Wir sind berechtigt, reparierte Ware nur Zug um Zug gegen vollständige Bezahlung unserer Reparaturrechnung auszuliefern.

(4) Wir haften nur für die ordnungsgemäße Durchführung der Reparaturarbeiten als solche, nicht für die Freiheit der Sache von sonstigen Mängeln.

(5) Sämtliche Reparaturaufträge stehen unter der auflösenden Bedingung, dass wir die erforderlichen Ersatzteile vorrätig haben, oder diese von unseren Zulieferanten zu angemessenen Preisen beschaffen können.

 

lX. Garantie

(1) Auf den Vertragsgegenstand gewährt der Verkäufer eine 12 monatige Garantie auf Herstellungsfehler. Von der Garantieverpflichtung des Verkäufers ausgenommen sind Elektromotoren und elektrische Zubehörteile, sowie Schäden am Vertragsgegenstand, die durch elektrische Teile verursacht worden sind.

(2) Für gebrauchte Artikel gewährt der Verkäufer bis zu 6 Monate Garantie

(3) Ersatzteile zur Erfüllung der Garantieverpflichtung fordert der Verkäufer bei den jeweiligen Herstellern an. Anschließende Reparatur- oder Wartungsarbeiten werden nach Wahl des Verkäufers beim Käufer oder im Werk des Verkäufers durchgeführt.

(4) Wartung und Garantieverpflichtung für unsere Handelsgegenstände, deren Kaufvertrag über einen Vertreter zustande gekommen sind, sind über ihn in Anspruch zu nehmen.

(5) Die Garantieverpflichtung verfällt bei ungerechtfertigtem und rechtswidrigem Eingriff auf den Vertragsgegenstand.

(6) Auf das Garantieversprechen kann sich der Käufer nicht berufen, wenn er die Sache nicht bestimmungsgemäß verwandt hat.

(7)Die Waren haben 1 Jahr Fabrikgarantie für Produktionsfehler.
(8)Bei Fällen von Reparaturen erfolgt dies in unser Firmensitz.
(9)In den Garantiebedingungen sind die Strom Komponenten nicht beinhaltet.
(10)BMATEC UG ist der Eigentümer der Maschine, bis zum letzten Zahlungs
(11)BMATEC UG ist die Behörde, die Spezifikationen als Maß, Farbe, Art und Ausführung der Maschine ohne vorherige Ankündigung geändert werden
 

X. Eigentumsvorbehalt

(1) Die BMATEC UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Eigentum an dem gelieferten Gegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages vor. Kommt der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, ist die BMATEC UG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den gelieferten Gegenstand herauszuverlangen; der Käufer ist zur Herausgabe des Gegenstandes verpflichtet.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, die BMATEC bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte an dem Gegenstand wahrnehmen können.

(3) Der Käufer ist berechtigt, den gelieferten Gegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung bzw. entsprechend dem Wert der gelieferten Vorbehaltsware ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die BMATEC UG behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

(4) Die Be- und Verarbeitung des gelieferten Gegenstandes erfolgt stets im Namen und im Auftrag für BMATEC UG (haftungsbeschränkt). Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert des von uns gelieferten Gegenstandes zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn der gelieferte Gegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

 

Xl. Exportgeschäfte

(1) Die Ware reist in allen Fällen auf Gefahr des Käufers, auch wenn die Ware franco etc. verkauft ist oder die Preise frei Bestimmungsort vereinbart sind, so dass etwaige auf dem Beförderungswege entstehende Verluste durch Beschädigung etc. - gleich aus welchen Gründen – zu Lasten des Käufers gehen. Mehrkosten durch Zuschläge für Frachttarife, Steuern und Zollerhöhungen gehen zu Lasten des Käufers.

(2) Wir sind berechtigt, alle während der Abwicklung durch Bundes- oder Landesgesetz zur Erhebung gelangenden neuen Abgaben (einschließlich Zölle) oder Erhöhungen bereits bestehender Abgaben, wodurch die Herstellung oder Lieferung der Ware unmittelbar oder mittelbar betroffen oder versteuert wird, in voller Höhe dem vereinbarten Kaufpreis zuzuschlagen.

 

Xll. Schutzrechte und Patente

(1) Der Gebrauch unserer Warenzeichen und Namensschutzrechte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist unzulässig.

(2) Für Sonderanfertigungen für den Käufer haftet dieser uns für die Freiheit der in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen von Schutzrechten Dritter, stellt uns von allen entsprechenden Ansprüchen frei und hat uns den uns entstehenden Schaden zu ersetzen. Wir haften unsererseits dem Käufer für die Verletzung von Schutzrechten und Patenten nur dann, wenn wir uns schriftlich dazu verpflichtet haben.

 

XIII. Datenschutz

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesschutzgesetzes zu verarbeiten.

 

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Wiesloch, Gerichtsstand – auch im Wechsel und Scheckprozess – ist Wiesloch

 

XIV. Schlussbestimmungen

(1) Auch bei Lieferung ins Ausland gilt ausschließlich Deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Abänderungen dieser Bestimmungen sind nur in Schriftform möglich, Diese Schriftformvereinbarung kann gleichfalls nur schriftlich geändert werden.

(3) Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftbedingungn bleibt der Vertrag zwischen uns und dem Käufer in seinen übrigen Teilen verbindlich. Wir sind berechtigt, nichtige Bestimmungen, soweit rechtlich möglich, durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommen, hilfsweise wir die Maßgeblichkeit der gesetzlichen Regelung vereinbart.

* Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt. Verpackung und Transport (Versandkosten)
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